• Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a. DSGVO) – Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
  • Vertragserfüllung und vor vertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO) - Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vor vertraglicher Massnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c. DSGVO) - Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
  • Schutz lebenswichtiger Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d. DSGVO) - Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO) - Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
  • Bewerbungsverfahren als vorvertragliches bzw. vertragliches Verhältnis (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO) -     Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten, wie Schwerbehinderteneigenschaft oder ethnische Herkunft) bei Bewerbern angefragt werden, damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben     und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, erfolgt  deren Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 lit. b. DSGVO, im Fall des Schutzes lebenswichtiger Interessen der Bewerber oder anderer Personen gem. Art. 9 Abs. 2 lit. c. DSGVO oder für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des     Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich gem. Art. 9 Abs. 2 lit. h. DSGVO. Im Fall einer auf freiwilliger Einwilligung beruhenden Mitteilung von besonderen Kategorien von Daten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. a. DSGVO.